Abfallwirtschaft und Entsorgung
Entsorgung lebt von Disposition und Waage. Fällt die Steuerung aus, steht die Tour — und der Nachweis, dass daran gedacht wurde, fehlt.
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Rechtslage
Betroffenheit
Deutsche und schweizerische Anforderungen werden getrennt geführt und nie als gleichwertig dargestellt.
| Merkmal | Stand |
|---|---|
| Einstufung nach NIS2 | Anlage 2 Nr. 2 des BSIG — Abfallbewirtschaftung |
| Betroffenheit und Schwellwert | Erfasst sind Unternehmen der Abfallwirtschaft nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, ausgenommen solche, für die die Abfallbewirtschaftung nicht die Haupttätigkeit ist. In der Regel greift die Einstufung als wichtige Einrichtung: ab 50 Beschäftigten oder über 10 Mio. € Jahresumsatz und Bilanzsumme. Wer eine kritische Anlage betreibt, ist unabhängig von der Grösse besonders wichtige Einrichtung. Die Nachweispflicht nach § 39 BSIG trifft Betreiber kritischer Anlagen; für den Regelfall dieses Sektors greift sie nicht. |
| Aufsicht Deutschland | BSI |
| Regime Schweiz | Organisationen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben in der Abfallentsorgung wahrnehmen, sind nach Art. 74b Abs. 1 Bst. c ISG meldepflichtig — Erstmeldung binnen 24 Stunden an das BACS. |
| Aufsicht Schweiz | Bundesamt für Cybersicherheit BACS |
Die Registrierungsfrist nach § 33 BSIG lief am 6. März 2026 ab, die Nachfrist des BSI am 31. Juli 2026. Eine verspätete Registrierung bleibt möglich und ist der erste Schritt.
Die Einstufung hängt von Sparte, Grösse und Anlagenschwellen ab und ist im Einzelfall zu prüfen.
Nicht nur IT
Die Anlagen, die kein ISMS-Werkzeug kennt
Diese Objekte sind sicherheitsrelevant und nachweispflichtig — und liegen in klassischen ISMS-Werkzeugen ausserhalb des Systems. Sie werden zum Audittermin per Tabelle nachgereicht, statt in der Nachweiskette zu stehen.
- Sortier-, Umschlag- und Verwertungsanlagen
- Waagen-, Identifikations- und Disposysteme
- Fahrzeugtelematik und Tourenplanung
- Gebäude- und Brandschutztechnik der Anlagenstandorte
- IT-Assets mit Kritikalität: Server, Clients, Netzwerk und Cloud
In ISMShield ist jedes dieser Objekte gleichzeitig Anlage und ISMS-Asset: ein Register, eine Prüfhistorie, ein Verantwortlicher, eine Statusampel.
Nachweise
Was belegt werden muss
- Risikomanagement nach § 30 BSIG
- Meldekette 24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat nach § 32 BSIG
- Registrierung nach § 33 BSIG
- Schulungs- und Haftungspflicht der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG
Abdeckung
Welche Module das abdecken
Risiken und Massnahmen
Risikoregister mit Scoring-Matrix, Massnahmenplan und Statement of Applicability. Basiskatalog mit 62 Risiken aus NIS2 und B3S, per Klick importierbar.
Dokumente und Nachweise
Dokumentenregister mit Vorlagen, Versionsstand und Freigaben. Jeder Nachweis hängt am Objekt, nicht in einem Ordner daneben.
Vorfälle und Meldungen
Incident-Modul mit Meldefristen-Timern und vorausgefülltem Meldeentwurf. Mehrere Rechtsordnungen laufen getrennt.
Anlagen und Assets
Anlagen- und Geräteregister mit Prüfkalender und Ampel, IT-Assets mit Kritikalität, Patchstand und EOL-Markierung.
BCM
Business-Impact-Analyse, RTO und RPO, Notfallpläne und Übungen nach BSI 200-4 und ISO 22301.
Lieferanten
Compliance-Fragebogen, Bewertung und Wiedervorlage — für die eigene Lieferkette und für Nachweise gegenüber Kunden.
Der vollständige Funktionsumfang steht unter Features.
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Quellen. Grundlage der Angaben auf dieser Seite:
- Anlage 2 BSIG in der Fassung des NIS2UmsuCG, in Kraft seit 6. Dezember 2025
- § 28 BSIG — Einstufung und Schwellenwerte
- Art. 74b Abs. 1 ISG — meldepflichtige Behörden und Organisationen